Rechtsanwalt Frank Herber

In Bürogemeinschaft mit Werwigk-Hertneck Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lebenslauf:

  • Geboren 1965 im Saarland
  • Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Maastricht (NL)
  • 1986-1988 Studium der Politikwissenschaften in Saarbrücken
  • 1984-1994 freie journalistische Tätigkeit für verschiedene Printmedien
  • Seit 1996 bei Arbeitgeberverband im Arbeits- und Sozialrecht tätig
  • Seit 1998 zudem als selbstständiger Rechtsanwalt tätig
  • Mitglied beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband

Tätigkeitsbereiche:

Arbeitsrecht:

Kaum ein Rechtsgebiet war in den vergangenen Jahren ähnlich starken Änderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Hier nicht auf dem aktuellen Stand zu sein, etwa im Bereich der Vertragsgestaltung oder im Kündigungsschutzrecht, verursacht gerade für den Arbeitgeber überflüssige Kosten. Kostenträchtige Fehler können durch eine Beratung im Vorfeld vielfach vermieden oder zumindest reduziert werden: Vertragsmanagement ist Kostenmanagement! Ich biete Ihnen keine vorgefertigten Lösungen, sondern strategisch durchdachte und individuelle Konzepte für Ihre berechtigten Interessen.

Eine kompetente Beratung setzt neben fundierten juristischen Kenntnissen und permanenter Fortbildung auch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxiserfahrung voraus. Ich habe mich deshalb ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts sowie die damit zusammenhängenden Gebiete spezialisiert. Hier bilde ich mich durch Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie den Austausch mit ebenfalls spezialisierten Kollegen ständig fort.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit bei einem Arbeitgeberverband ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit neben dem individuellen Arbeitsrecht auch das kollektive Arbeitsrecht.

Ich habe jahrelange Schulungserfahrung im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. Das Schulungsangebot wird auf Wunsch speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Möglich sind Halbtages- und Tagesschulungen für Unternehmen, insbesondere für deren Personalleiter und Führungskräfte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, gerne auch als Inhouse-Seminare in Ihrem Betrieb.

Seit Anfang 2012 übe ich meine berufliche Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit der Partnerschaftsgesellschaft Werwigk-Hertneck aus.

Schwerpunkte im individuellen Arbeitsrecht sind:

  • Bundesweite Prozessvertretung in allen Kündigungsschutzverfahren (betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen)
  • Wahrnehmung der behördlichen Verfahren bei Mitarbeitern mit besonderem Kündigungsschutz (Schwangere und Mitarbeiter in Elternzeit, Schwerbehinderte)
  • Beratung und Gestaltung von außergerichtlichen Beendigungsregelungen (Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Anfechtungen), Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien, Abfindungsverhandlungen
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Entgeltfortzahlungsrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und sonstiger im Arbeitsverhältnis relevanter Vertragsformen (Dienstwagen, Personalfragebögen, Arbeitgeberdarlehen etc.)
  • Gestaltung von Entgeltmodellen (variable Vergütungsformen)
  • Gestaltung von Zielvereinbarungen
  • Gestaltung von Arbeitszeitmodellen
  • Gestaltung von Wettbewerbsverboten
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen zu allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts (z.B. „Abmahnung – Fehler vermeiden“, „Passgenaue Vertragsgestaltungen“, „AGG-Schulungen“, „Kündigungschecklisten“, „Flexible Vergütungssysteme“ etc.). Wunschthemen können von Ihnen zusammengestellt werden.

Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht sind:

  • Betriebsänderungen (Planung von Betriebsänderungen, Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans)
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung in Beschlussverfahren
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats insbesondere in sozialer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht (§§ 87 ff., 99 ff., 111 ff. BetrVG)
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen zu allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts (z.B. „Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor der Kündigung“, „Personelle und soziale Mitbestimmungsrechte“, „Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen“, „Kosten des Betriebsrats“ etc.). Wunschthemen können von Ihnen zusammengestellt werden.

Dienstvertragsrecht, Recht der freien Mitarbeiter:

Viele „freie Mitarbeiter“ entpuppen sich in der Praxis bei rechtlicher Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung als Arbeitnehmer mit sehr teuren sozialversicherungsrechtlichen Folgen für den Auftraggeber. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, gilt es hier sowohl auf eine geeignete Vertragsgestaltung als auch auf deren Umsetzung in der Praxis zu achten.

Beratungsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Gestaltung von Verträgen freien Mitarbeitern und Führungskräften
  • Beendigungsvereinbarungen mit diesen Mitarbeitern
  • Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien
  • Probleme bei einer Betriebsprüfung (Scheinselbstständigkeit, Gefahren bei geringfügig Beschäftigten etc.)
  • Statusklärungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung einschließlich der dazugehörigen gerichtlichen Verfahren

Sozialrecht:

Arbeitsrecht und Sozialrecht sind insbesondere bei Beendigungslösungen eng verzahnt. Kenntnisse insbesondere im SGB III (Recht der Arbeitsförderung) sowie im SGB VI (Rentenrecht) sind hier unabdingbar, um eine für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer rechtssichere Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu erreichen bzw. zu vermeiden, dass es bei einem geplanten Arbeitslosengeld- oder Rentenbezug Probleme gibt. Im Recht der Schwerbehinderten (SGB IX) drohen für den Arbeitgeber viele häufig unbekannte Haftungsfallen (Arbeitsplatzgestaltung, Anzeigengestaltungen bei Bewerbungen etc.). Ebenso unbekannt sind vielen Arbeitgebern staatliche Zuschussmöglichkeiten zur Sicherung der Beschäftigung von Schwerbehinderten.

Beratungsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten über den Bezug von Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Unterstützung bei Rentenfragen
  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
  • Erlangung von behördlichen Zuschüssen bei Schwerbehinderten

 

Werwigk-Hertneck | Rechtsanwälte
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