Was Sie im Fall einer Trennung von Ihrem Ehepartner alles beachten müssen, hat Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht Martina Girth-Ehmann in dieser Checkliste zusammen gestellt.
1. Unterhalt
Falls Sie für sich und/oder Ihre Kinder Unterhalt geltend machen wollen, sollten Sie Ihren Partner so bald wie möglich zu einer Unterhaltsleistung, bzw. zumindest zu einer Auskunft über die aktuelle Einkommenssituation, auffordern. Unterhalt für die Vergangenheit kann nämlich grundsätzlich nur verlangt werden, wenn die andere Seite in Verzug gesetzt, also entsprechend aufgefordert, wurde.
2. Kindergeld
Das Kindergeld sollte grundsätzlich derjenige erhalten, bei dem die Kinder nach der Trennung leben. Hier ist eventuell eine Änderung zu veranlassen.
3. Girokonto
Falls Sie noch kein eigenes Girokonto haben, sollten Sie eines einrichten, auf das der Unterhalt dann geleistet werden kann. Bei einem gemeinsamen Girokonto sind eventuell die Kontovollmachten zu ändern.
4. Mietvertrag
Überprüfen Sie, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Sind beide Ehegatten Mieter und bleibt nur einer der Partner in der Ehewohnung wohnen, so sollte hier eine Änderung herbeigeführt werden, zum Beispiel in der Form, dass derjenige, der auszogen ist, aus dem Mietvertrag entlassen wird. Ansonsten haftet derjenige trotz seines Auszugs weiterhin in voller Höhe für die Miete etc..
5. Hausrat
Der Hausrat, also Möbel, Geschirr etc., sollte alsbald nach dem Auszug eines Partners aufgeteilt bzw. verteilt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie von Gesetzes wegen nicht unbedingt einen Geldausgleich verlangen können, wenn Sie die Möbel, elektrischen Geräte usw. zurücklassen. Je länger der Auszug zurückliegt, desto schwerer ist es in der Regel nachzuvollziehen, aus was der Hausrat im Einzelnen bestanden hat und wie er gerecht zu verteilen ist. Führen Sie deshalb eine Aufteilung bzw. Verteilung des Hausrats baldmöglichst herbei oder erfassen Sie in Form einer Liste die in der Ehewohnung vorhandenen Gegenstände, was eine spätere Diskussion um die Verteilung erleichtert.
6. Lebensversicherungsverträge
Überprüfen Sie Ihre Lebensversicherungsverträge. Meist ist der Ehegatte Bezugsberechtigter der Lebensversicherung. In der Regel wird dies nach einer Trennung jedoch nicht mehr gewünscht. Hier sollte also gegebenenfalls eine Änderung vorgenommen werden.
7. Erbrecht
Beachten Sie, dass eine Trennung nichts am gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten ändert. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag bleiben grundsätzlich gültig und wirksam. Überprüfen Sie also, ob Ihre letztwilligen Verfügungen noch Ihrem jetzigen Wunsch entsprechen. Haben Sie kein Testament oder ähnliches gemacht, sollten Sie jetzt daran denken: Sie können Ihren Ehegatten, der von Ihnen getrennt lebt, in der Form enterben, dass Sie Ihren Nachlass jemand anderem hinterlassen.
8. Unterschriften
Auch wenn zum Beispiel Banken Sie drängen oder eventuell Ihre Frau bzw. Ihr Mann Druck ausübt - unterschreiben Sie keine Verträge (mehr), die Sie gemeinsam oder Ihren Ehegatten allein, betreffen. Vergessen Sie nicht, dass Sie allein wegen Ihrer Unterschrift in Anspruch genommen werden können. Auch wenn Sie sich später eventuell scheiden lassen, besteht diese vertragliche Verpflichtung fort.
9. Rente
Die Trennungszeit gilt rententechnisch als Ehezeit. Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau nimmt also weiter an der Entwicklung Ihrer Rente teil und zwar so lange, bis ein Scheidungsantrag gestellt wurde. Auch wenn Sie es nicht für nötig erachten sich baldmöglichst scheiden zu lassen, kann es unter diesem Gesichtspunkt für Sie durchaus gute Gründe geben nicht nur getrennt zu leben, sondern auch die Scheidung einzureichen.
10. Steuern
Im Jahr der Trennung können Sie noch das sogenannte Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Ab dem Jahr, das der Trennung folgt, sind Sie getrennt in Steuerklasse I bzw. II/jeweiliger Kinderfreibetrag zu veranlagen. Dadurch können sich erhebliche Änderungen beim Nettoeinkommen ergeben, was evtl. auch beim Unterhalt eine nicht unmaßgebliche Rolle spielen kann.
Fazit:
Setzen Sie sich alsbald nach Ihrer Trennung mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, die/der im Familienrecht spezialisiert ist, in Verbindung. Er oder sie hat bestimmt noch einige weitere wichtige Tipps betreffend Ihrer speziellen Trennungssituation. Möglicherweise kann durch eine individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ein zeit- und kostenaufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden. Auch die Möglichkeit jetzt noch einen Ehevertrag abzuschließen sollte besprochen werden.