Tipps von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Martina Girth-Ehmann
Ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht, hängt von Ihrer ganz individuellen Ausgangssituation ab.
Folgendes sollte man sich klar machen: Die gesetzlichen Regelungen zum Familienrecht hatten und haben bis heute ein gewisses Leitbild vor Augen: Die sogenannte „Hausfrauen-Ehe“, bei der der Ehemann das Geld verdient und die Ehefrau zu Hause den Haushalt versorgt und die Kinder betreut. Die Vermögensverwaltung wird dabei hauptsächlich vom Ehemann übernommen, die meisten oder alle Vermögenswerte laufen deshalb namentlich auf den Ehemann.
Je mehr Ihre Lebensgestaltung von diesem Leitbild abweicht, desto weniger „passen“ die gesetzlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen auf Ihren speziellen Fall. Leben Sie hingegen das oben dargestellte Modell, dann kann es gut sein, dass Sie einen Ehevertrag gar nicht benötigen, weil der Gesetzgeber für Sie im Trennungs- und Scheidungsfall bereits „vorgesorgt“ hat.
Es kann also sein, dass Sie einen Ehevertrag gar nicht benötigen bzw. er für Sie sogar nachteilige Folgen hätte.
Somit ist klar, dass nur eine ganz individuelle Beratung klären kann, ob und ggf. welcher Ehevertrag bzw. welche ehevertraglichen Regelungen für Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin sinnvoll sind.
Es gibt grundsätzlich Fälle, in welchen immer über einen Ehevertrag nachgedacht werden sollte:
Nicht erforderlich hingegen ist ein Ehevertrag:
Ein Ehevertrag sollte auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten sein und nicht nur aus standardisierten Textbausteinen bestehen. Wenn Sie sich also in eine anwaltliche und/oder notarielle Beratung begeben, so ist ein Kriterium auf das Sie achten sollten, wie intensiv sich die Anwältin/der Notar nach Ihrer jetzigen Lebenssituation und Ihren Wünschen und Plänen für die Zukunft erkundigt.
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, wie ein Ehevertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen kann. Diese Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten sollten Sie ausnutzen. Hierbei sind wir Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht gerne behilflich.