Rechtsanwältin Corinna Werwigk-HertneckRechtsanwalt Henning ZanderRechtsanwältin Martina Girth-EhmannRechtsanwalt Dr. Claudius WerwigkRechtsanwalt Patrick Hardtke

Wann brauche ich einen Ehevertrag?

Tipps von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Martina Girth-Ehmann

Ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht, hängt von Ihrer ganz individuellen Ausgangssituation ab.

Folgendes sollte man sich klar machen: Die gesetzlichen Regelungen zum Familienrecht hatten und haben bis heute ein gewisses Leitbild vor Augen: Die sogenannte „Hausfrauen-Ehe“, bei der der Ehemann das Geld verdient und die Ehefrau zu Hause den Haushalt versorgt und die Kinder betreut. Die Vermögensverwaltung wird dabei hauptsächlich vom Ehemann übernommen, die meisten oder alle Vermögenswerte laufen deshalb namentlich auf den Ehemann.

Je mehr Ihre Lebensgestaltung von diesem Leitbild abweicht, desto weniger „passen“ die gesetzlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen auf Ihren speziellen Fall. Leben Sie hingegen das oben dargestellte Modell, dann kann es gut sein, dass Sie einen Ehevertrag gar nicht benötigen, weil der Gesetzgeber für Sie im Trennungs- und Scheidungsfall bereits „vorgesorgt“ hat.

Es kann also sein, dass Sie einen Ehevertrag gar nicht benötigen bzw. er für Sie sogar nachteilige Folgen hätte.

Somit ist klar, dass nur eine ganz individuelle Beratung klären kann, ob und ggf. welcher Ehevertrag bzw. welche ehevertraglichen Regelungen für Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin sinnvoll sind.

Es gibt grundsätzlich Fälle, in welchen immer über einen Ehevertrag nachgedacht werden sollte:

  • bei gemischt-nationalen Ehen
  • wenn Sie ein Unternehmen, einen Handwerksbetrieb, eine Praxis oder Ähnliches haben
  • wenn Sie eine Doppelverdiener-Ehe führen und Kinder nicht geplant sind
  • bei einer Trennung nach nur kurzer Ehedauer (zwei bis drei Jahre)
  • wenn einer oder beide Ehegatten die Schenkung und/oder Erbschaft von Immobilienvermögen bereits erhalten oder zu erwarten haben
  • wenn Sie Immoblienvermögen haben, das im Zuge der Trennung aufgeteilt bzw. auseinandergesetzt werden soll
  • wenn ein Ehegatte dem anderen einen großen Vermögenswert zuwenden will (wie z.B. ein Hausgrundstück)
  • wenn gemeinsam Darlehen aufgenommen werden, die sich jedoch nur auf das Eigentum eines Ehegatten beziehen (z. B. Geschäftsdarlehen)
  • wenn Sie sich nicht unbedingt scheiden lassen wollen, aber bereits längere Zeit getrennt leben
  • wenn Sie die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich und ohne gerichtliche Hilfe regeln wollen

Nicht erforderlich hingegen ist ein Ehevertrag:

  • aus Haftungsgründen

Ein Ehevertrag sollte auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten sein und nicht nur aus standardisierten Textbausteinen bestehen. Wenn Sie sich also in eine anwaltliche und/oder notarielle Beratung begeben, so ist ein Kriterium auf das Sie achten sollten, wie intensiv sich die Anwältin/der Notar nach Ihrer jetzigen Lebenssituation und Ihren Wünschen und Plänen für die Zukunft erkundigt.

Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, wie ein Ehevertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aussehen kann. Diese Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten sollten Sie ausnutzen. Hierbei sind wir Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht gerne behilflich.

Werwigk-Hertneck | Rechtsanwälte
Alte Poststraße 4 | D 70173 Stuttgart

Telefon: 07 11-22 29 01-0