Vortrag von Corinna Werwigk-Hertneck, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, am 16. Dezember 2000 in Stuttgart, Haus des Landtags auf dem Liberalen Rechtstag der F.D.P./DVP – Landtagsfraktion
Sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe mich sehr gefreut über die freundliche Einladung zu Ihrem Rechtstag hier im Hause des Landtags. Besonders gefreut hat es mich jedoch, in diesem ehrwürdigen Hause einmal einen Vortrag über Familienmediation halten zu dürfen.
Die Mediation ist in Deutschland noch nicht sehr lange gesellschaftsfähig. Erstmals wurde die Familienmediation 1982 an der Akademie in Bad Boll vorgestellt. Ein so genannter „Kleiner Familiengerichtstag“ in Arnoldshain im Jahr 1988 konnte den Diskussionskreis über die Fachwelt hinaus auch noch nicht so recht erweitern. Erst eine weitere Tagung in Bad Boll im Jahr 1992 und die dort stattgefundene Gründung der BAFM, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, führte zu einer breiten Berichterstattung und damit zu dem entscheidenden Schub für ein weites Bekanntwerden. Seitdem kommen Mandanten zu uns in die Anwaltskanzleien und fragen die Dienst-leistung Mediation auch nach.
Ich selbst bin nunmehr 20 Jahren Rechtsanwältin und seit einigen Jahren auch Fachanwältin für Familienrecht. Ich habe eine eigene Kanzlei in Stuttgart mit weiteren vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Zwei Kolleginnen arbeiten ebenfalls auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts; eine Kollegin hat auch die Ausbildung als Mediatorin.
Wir sind seit Jahren Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Mediation im Großraum Stuttgart“, die sich vor etwa 10 Jahren gründete und heute 20/25 Mitglieder hat. Die Mitglieder treffen sich, um Erfahrungen auszutauschen, sich gegenseitig zu vermitteln und Fachtage zu veranstalten. Erst vor wenigen Wochen organisierten wir einen Fachtag Mediation im Hospitalhof hier in Stuttgart, der sehr gut besucht war. Das Besondere an dieser Arbeitsgemeinschaft Mediation ist der interdisziplinäre Ansatz. Diese Mediatoren sind Rechtsanwälte, Familientherapeuten, Sozialwissen-schaftler, Psychologen oder Diplom-Pädagogen. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch ist sehr wertvoll und das Angebot für unsere Mandanten damit auch breiter. Schließlich gibt es in der Familienmediation auch so genannte Co-Mediationen, also Sitzungen der Paare mit einem Rechtsanwalt und einem Familientherapeuten oder einzeln aufgeteilte Sitzungen, einmal mit Rechtsanwalt über finanzielle Fragen und ein anderes Mal mit Psychologe – zum Beispiel zur Klärung von Fragen über den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder beim Vater oder der Mutter.
Familienmediation umfasst die Vermittlung in allen im Zusammenhang mit einer Ehe, nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Elternschaft oder sogar im Zusammenhang mit einer Erbschaft anstehenden Streitigkeiten. Eine erfolgreiche Mediation hat zum Ziel, eine von allen Streitparteien erarbeitete Vereinbarung zu schließen, die den Rechts- und Sozialfrieden wieder herstellt.
Ich werde im Folgenden aber nur die Trennungs- und Scheidungsmediation erläutern, da sie den Hauptteil unserer täglichen Arbeit darstellt. Wissen Sie, wie eine ganz normale Trennungs- und Scheidungsgeschichte normalerweise aussieht? Sie werden doch sicherlich im Bekanntenkreis das ein oder andere getrennte Paar kennen und die damit verbundenen Geschichten, Tränen, Verletzungen und Enttäuschungen. Und Sie kennen sicherlich auch die Enttäuschungen über angeblich ungerechte Gerichtsentscheidungen. Die Familiendynamik hat sich oft im Verlaufe der Auseinandersetzungen negativ entwickelt und die beiderseitige Unzufriedenheit und psychische Belastung ist enorm groß.
Ja, die herkömmliche Trennungs- und Scheidungsgeschichte wird durch das so genannte kontradiktorische Verfahren geprägt. Der Ehemann nimmt einen Anwalt und die Ehefrau nimmt eine Anwältin. Beide lassen sich beraten und erfahren im Regelfall, wie sie ihre im Bürgerlichen Gesetzbuch verbrieften Rechte optimal durchsetzen können. Im Vordergrund steht der Kampf ums Recht und gegebenenfalls um eine richterliche Entscheidung. Jeder will gewinnen! Aber – es wird einen Sieger und einen Besiegten geben. Bei der Mediation steht im Vordergrund das Ringen um einen Konsens.
Im kontradiktorischen Verfahren will der Mandant Schutz durch seinen Rechtsanwalt. Seine Abhängigkeit von Anwalt, Gericht und Recht ist stark ausgeprägt. Oft soll ich z. B. als Rachegöttin für all die erlittenen Verletzungen auftreten und dem anderen Partner ebenfalls alle denkbaren Unannehmlichkeiten machen. Wir Anwälte beherrschen selbstverständlich die gesamte Klaviatur dieses Sieg-oder-Niederlage-Denkens! Bei der Mediation wird dagegen die Autonomie der Konfliktparteien gestärkt. Mediation strebt danach, für Alle, also die Parteien und eventuell noch die Kinder, also für jeden einen Gewinn zu erzielen.
Meinen Sie, dies seien zu hohe Ziele? Sie sind realistisch und werden nicht nur von erfolgreichen Mediatoren beschrieben, sondern auch von sehr zufriedenen Mandanten. Woran liegt es aber, dass wir hier sehr skeptisch sind?
In der Bundesrepublik Deutschland ist ein interessenorientiertes Verhandeln nicht sehr ausgeprägt. Unser Rechtsbewusstsein ist stark auf die verfassungsrechtlichen Garantien und die Einhaltung von Gesetzen ausgerichtet. Die Menschen erwarten schon in der ersten Beratung das Kennenlernen der Gesetze und die möglichst klare Prognose über den Ausgang eines Gerichtsverfahrens. Wir akzeptieren traditionell staatlich stärkere Eingriffe, was sich an der überdurchschnittlich festzustellenden Gesetzesflut, der Rechtsanwalts- und Richterdichte festmachen lässt.
Mediation als Schlichtungsinstrument kommt aus den USA. Dort herrscht ein liberaleres Wirtschafts- und Sozialsystem. Die Menschen sind es gewohnt, nicht zuerst nach dem Gesetz, sondern zuerst nach ihren eigenen Interessen zu fragen. Richter haben im anglo-amerikanischen Rechtsraum eine wesentlich passivere Rolle. Entscheidungen werden häufig an vergleichbaren Fällen orientiert. Es findet also eher ein Interessenwettkampf unter richterlicher Kontrolle als ein Kampf ums „richtigere“ Recht statt.
Was sind also die Interessen von Eheleuten, wenn sie sich trennen oder gar scheiden lassen wollen? Was kann das Vermittlungsverfahren der Familienmediation dabei leisten?
Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat sich getrennt. Der Mann zog aus. Die Kinder leben bei der Frau noch immer im gemeinsamen Haus. Der Ehemann ist bereit, noch für eine Weile die Darlehensbelastungen fürs Haus zu tragen und einen Unterhaltsbetrag für Frau und Kinder zu bezahlen. Die Eheleute konnten sich alleine auf diese Lösung verständigen. Die Kinder sind zufrieden, weil sich die Eltern einigen konnten und sie weiterhin Kontakt zu Beiden halten können. Ein Jahr zieht ins Land. Die Ehefrau kommt mit dem geringen Unterhaltsbetrag doch nicht zurecht; die Kinder sind teurer als gedacht und ihr Mann will sich nun scheiden lassen. Er hat eine neue Lebenspartnerin und diese erwartet ein Kind von ihm. Er will das gemeinsame Haus verkaufen und sich neuen familiären Pflichten und Freuden stellen. Die Frau fühlt sich deshalb endgültig verlassen und will um alle ihre Rechte kämpfen. Soll sie nun zu einem Anwalt gehen? Oder will sie das Angebot ihres Mannes annehmen, eine Mediatorin aufzusuchen? Klar ist, dass sie sich in einer solch ausweglosen Lage fühlt, dass sie nicht alleine mit ihrem Mann über die anstehenden Themen reden will. Das würde nur zu heftigem Streit, zu gegenseitigen Vorwürfen und zu keinem Ergebnis führen.
Aber sie hat Ängste, typische Ängste, sich auf ein Verfahren der Mediation einzulassen: Sie ist misstrauisch, befürchtet den Verlust von taktischen Vorteilen und will keine unnötige Zeit verlieren. Sie geht also vorsorglich lieber zu einem Anwalt. Dieser berät sie über sämtliche denkbaren Rechtsfolgen ihrer Trennung und einer möglichen Scheidung. Sie weiß nun, dass sie Anspruch auf deutlich mehr Unterhalt hat. Aber sie weiß nun auch, dass ihr Mann das Haus versteigern lassen kann, wenn sie sich seiner Verkaufsbitte verweigert. Der Anwalt machte ihr Mut, es mit einer Mediation zu versuchen. Er hatte schon von guten Ergebnissen gehört, traute ein solches Verfahren seiner Mandantin zu und bot sich als die Mediation begleitender Rechtsanwalt an. Ein ganz moderner Anwalt!
Frisch gestärkt nahm sie Kontakt mit ihrem Mann auf. Sie mussten klären, ob sie lieber eine Anwältin als Mediatorin oder eine Psychologin als Mediatorin nehmen wollten und entschieden sich für die Anwältin, weil sie meinten, diese könne ihnen beiden auch rechtlich alternative Modelle erklären und zur Auswahl stellen.
Die Mediatorin erklärte in der ersten Sitzung die Voraussetzungen und den Ablauf für eine erfolgreiche Mediation. So gibt es verschiedene Phasen der Mediation, die Eröffnungsphase mit dem Abschluss des Mediationsvertrages, die Verhandlungsphase mit der Bestandsaufnahme der offenen und strittigen Fragen, die Phasen der Konfliktlösung, der Einigung und des Abschlusses des Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages.
In der Eröffnungsphase wies sie darauf hin, dass man eine Mediation nur machen könne, wenn beide Ehepartner freiwillig zu ihr kämen und keiner den anderen übervorteilen wolle. Voraussetzung sei auch, dass die Eheleute sich gegenseitig alle Informationen und Unterlagen zukommen lassen, die wichtig für einen Konsens seien. Der Austausch von Wissen kann nämlich auch zum Ausgleich ungleicher Machtverhältnisse beitragen, da Wissen Machtvorteile sichert. An dieser Stelle ist oftmals ein kritischer Punkt erreicht: In einem streitigen Verfahren könnten Informationen vorenthalten werden; gibt man beim Versuch einer Mediation dann eventuell schon zu viel aus der Hand?
Der Mediationsprozess ist streng vertraulich. Alle Informationen dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden. Die Richtlinien der BAFM sagen hierzu: „Alle Beteiligten verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, keine Informationen und Erkenntnisse aus dem Prozess ohne Zustimmung aller anderen Beteiligten weiterzugeben.“ Dies wird auch im individuellen Mediationsvertrag verbindlich festgelegt, ist aber nicht ohne Risiko.
Ich selbst wurde nach einer erfolglosen Mediation schon in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren als Zeugin für Behauptungen in den Mediationssitzungen benannt und berief mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht als Rechtsanwältin. Es ist jedoch noch keineswegs Gesetz oder durch ein Gericht entschieden worden, ob dieses Zeugnisverweigerungsrecht hier auch greift. Ich führte ja nicht in der originären Funktion als Rechtsanwältin die Mediation durch. Und wenn ich Psychologin gewesen wäre? Das Gericht stellte sich jedoch in diesem Fall auf den Standpunkt, dass Mediatoren ein Zeugnisverweigerungsrecht haben sollten. Die Parteien konnten nun noch vor meinem Auftritt als Zeugin einen überraschenden Vergleich schließen, so dass es auf die Entscheidung dieser heiklen Rechtsfrage nicht mehr ankam.
Die Parteien müssen also sorgfältig auf dieses Risiko hingewiesen werden. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit müssen sie dann entscheiden, ob sie dieses Risiko eingehen wollen und den anderen Beteiligten vertrauen können.
Für den Abschluss eines Mediationsvertrages muss auch klar sein, dass der Mediator neutral ist. So muss klargestellt sein, dass ich als Rechtsanwältin bei Abschluss oder Abbruch der Mediation für keinen der beiden Ehegatten mehr als Anwältin agieren darf. Das wäre Parteiverrat - am Anderen! Wenn ich also als Mediatorin tätig bin, schließe ich aus, einen der Ehegatten vor Gericht zu vertreten. Auch wenn es beide Eheleute aufgrund meiner guten Vermittlung und nach Abschluss des Scheidungsfolgenvertrages wünschen, das Ehescheidungsverfahren einzuleiten, so muss ich dies wegen meiner Neutralitätspflicht ablehnen. Ich würde sonst ja nur einen der Ehegatten vertreten. Und sollte wider Erwarten ein späterer Konflikt auftreten, so wüsste ich aus dem Mediationsprozess zu viel vom anderen Ehegatten als dass ich dessen Interessen nicht berühren oder verletzen würde. Auch dies wird in der Eröffnungsphase klargestellt und im Vertrag fixiert.
Wichtig ist es auch, die Erwartungen der Ehegatten in die Vermittlungstechniken einer Mediation zu klären und sie auf einen realistischen Boden zu stellen. Einen Schlichtungsspruch gibt es am Schluss nicht. Die Parteien müssen sich also selbst einen Vertrag erarbeiten.
Zum Schluss tauchen auch die Fragen nach den Kosten einer Mediation auf. Dieses Vermittlungsverfahren gibt es nicht umsonst. Noch gibt es keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe und die Rechtsschutzversicherungen tragen nur ansatzweise die Kosten einer Mediationsberatung. Wir Familienmediatoren werden auf Honorarbasis bezahlt und verlangen zwischen DM 100 (€ 51,13) bis DM 500 (€ 255,65) pro Stunde, je nach Ausbildung und Können. Die Mediatorin erklärt den Eheleuten den voraussichtlichen Stundenumfang (von durchschnittlich 4 bis 10 Doppelstunden ), die Kosten der notariellen Beurkundung des angestrebten Vertrages, die Kosten des begleitenden Beratungsanwalts, die weiteren und wesentlich höheren Kosten beim Scheitern der Mediation und die Kosten eines eventuell sich anschließenden einvernehmlich durchgeführten Scheidungsverfahrens.
Die Eheleute ringen sich nun endgültig durch, es mit einer Mediation zu versuchen. Sie unterschreiben den Mediationsvertrag und starten. Die Verhandlungsphase beginnt mit der Bestandsaufnahme der jeweiligen Interessen. Beide Eheleute bringen normalerweise eine Liste der Tagesordnungspunkte mit, die sie gerne abhandeln würden. Dies sind Themen, die der Klärung unter den Eheleuten bedürfen. Dabei werden dann die strittigen Punkte gesammelt, Übereinstimmungen herausgearbeitet und Informationen zusammengestellt und ausgetauscht. Nach Abklärung und Fixierung der klaren Punkte geht es an die Konfliktbearbeitung der streitigen Punkte. Hier setzt das kreative Können der jeweiligen Mediatoren an: Wir leiten und moderieren das Gespräch zwischen den Eheleuten und unterbrechen dabei oft eingeschliffene destruktive Abläufe und Muster, die die Auseinandersetzungen zwischen den Ehepaaren früher bestimmten. In unserer Mediatorenausbildung erlernen wir bestimmte Fragetechniken, um das Verständnis zwischen den Eheleuten zu verbessern. Wir beherrschen Interventionstechniken, die es uns ermöglichen, häufig auftretende emotionale Ausbrüche und Konflikte der Eheleute in den Griff zu bekommen und so den Mediationsprozess konstruktiv fortsetzen zu können. Die Konflikte werden übrigens dann auch an der richtigen Stelle ausgetragen: Auf der Paarebene - und nicht auf dem Rücken der Kinder oder gegenüber einem Richter. Wir machen Vorschläge und geben Anregungen, wenn dies die Verhandlungen zwischen den Parteien fördert. Und wir achten darauf, dass keiner von ihnen benachteiligt wird oder in eine überlegene Position kommt. Mediation ist - wie Sie sehen können - also eine Methode, die die äußere rechtliche und die innere persönlich-psychische Ebene zu verbinden sucht. Mediation will und muss also gelernt sein. In der Bundesrepublik Deutschland wird weitgehend nach den Standards der BAFM, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation, ausgebildet, die den entsprechenden Europäischen Richtlinien angeglichen sind. Die Ausbildung muss Voraussetzungen erfüllen (z. B. 200 Stunden Ausbildung in Seminaren sowie Nachweis von supervidierten Fällen), damit der Qualitätsstandard von Mediation gesichert ist.
Nachdem unser Ehepaar diese schwierige Phase überwunden und überstanden hat und eine Einigung über die strittigen Punkte möglich erscheint, beginnt die Einigungsphase. Die Ehefrau hat ihre Ideen und Wünsche formuliert und auch der Ehemann hat neue Optionen entwickelt. Das Klima der Gespräche ist wieder entspannt; beide Eheleute hatten Zeit, sich auf diese Gespräche positiv vorzubereiten, wurden wieder kreativ und flexibel. Sie haben die Wünsche des Anderen kennengelernt und waren verwundert darüber, dass sie meinten, der Andere habe völlig andere Vorstellungen. Der Boden für eine Vertragsidee ist bereitet. Die Mediatorin unterfüttert die Vertragsideen mit fachlichen Ratschlägen und professionellen Anregungen. Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung minimieren die Angst der Ehefrau vor dem Verkauf des gemeinsamen Hauses. Sie soll das erlöste Geld zur Hälfte bekommen und muss es sich nicht für ihren Unterhalt anrechnen lassen. Das gibt ihr Sicherheit und den Mut, nach einer neuen Bleibe zu suchen. Der Ehemann – und nicht irgendein Richter oder Anwalt! – rechnet verschiedene Modelle möglicher Unterhaltszahlungen auf Papier aus. Von fünf Rechenmodellen könnte er zwei Varianten finanzieren. Diese legt er seiner Ehefrau vor. Sie kann sich voraussichtlich für eines der Modelle entscheiden, hat aber noch Fragen an den Steuerberater.
Typisch für diese Phase der Einigung ist es, dass externe Fachleute noch zu Rate gezogen werden. Der begleitende Rechtsanwalt wir ebenso befragt wie Bankleute, Steuerberater oder ein Rentenberater im Falle schwieriger Themenstellungen beim Versorgungsausgleich.
Danach bitten die Eheleute die Mediatorin, einen für sie maßgeschneiderten Vereinbarungsentwurf zu formulieren. Die nächsten Wochen leben die Eheleute oft schon mit diesen vorläufigen Regelungen: Es werden Ersparnisse geteilt, Pkws vom Einen auf den Anderen übertragen, der Wohnsitz gewechselt und die Kinder im gegenseitigen Einvernehmen umgeschult. Oft werden Vertragsideen auch nur vorläufig erprobt.
Und so treten die Eheleute in die letzte Phase der Mediation: Der Abschluss der Mediation wird gekrönt durch den ursprünglich erstrebten Vertrag. Meist ist es ein notarieller Vertrag, ein so genannter Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag. Dieser Vertrag muss vor der notariellen Beurkundung noch von den beiden begleitenden Rechtsanwälten durchgeschaut und beurteilt werden. Die Eheleute werden auf günstige und ungünstige Regelungen hingewiesen. Sie sollen aber selbst und eigenständig entscheiden, ob sie trotz der ein oder anderen für sie nachteiligen Regelung diesen Vertrag als Ganzen abschließen wollen. Notfalls muss ihr beratender Anwalt darauf hingewiesen werden, dass er nur Aufklärungs- und Beratungspflichten hat. Ein Scheitern des Mediationsprozesses wollen die Eheleute nur selten in diesem Stadium noch hinnehmen. Auch ein Novum für uns Anwälte, die wir es doch gewohnt sind, dass unsere Ratschläge befolgt werden!
Natürlich kann und muss nachverhandelt werden, wenn Ungleichgewichtigkeiten im Vertragsentwurf festgestellt werden. Auch fachlich wertvolle Tipps sollten befolgt werden. Hinweise auf formelle Voraussetzungen und rechtliche Risiken sind zwingend. Die Einigung der Eheleute sollte aber im gesamten Mediationsprozess als oberste Leitidee gelten! Nur diese Leitidee sichert den zukünftigen Rechtsfrieden zwischen den Parteien.
Vielen Dank.