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Mediation

Eine kurze Einführung von Frau Rechtsanwältin Martina Girth-Ehmann, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

1. Definition

Mediation ist ein vor- und außergerichtlicher Weg der Konfliktbearbeitung. Mit Hilfe der Mediation sollen die Konfliktparteien zu einer fairen und rechtsverbindlichen Lösung ihres Streits finden. Sie werden hierbei durch einen neutralen Dritten ohne eigene Entscheidungsmacht, den Mediator/die Mediatorin, unterstützt.

In den USA kam die Familienmediation Anfang der 70er Jahre auf, nachdem dort das Schuldscheidungsrecht abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip eingeführt wurde. In Deutschland fasste die Familienmediation im Jahre 1989 Fuß. In diesem Jahr wurden die ersten amerikanischen Trainer nach Deutschland eingeladen.

2. Anwendungsfelder

Ursprünglich hauptsächlich in familiären Konflikten eingesetzt, hat sich die Mediation inzwischen auch mehr und mehr in der Wirtschaft und bei Umweltfragen etabliert. Grundsätzlich lässt sich die Mediation zur Konfliktbewältigung einsetzen bei:

  • Trennung und Scheidung
  • Erbschaftskonflikten
  • Konflikten in der Schule
  • Mietstreitigkeiten
  • Nachbarschaftskonflikten
  • Arbeitskonflikten
  • Konflikten zwischen Unternehmen
  • Firmenübergängen, Fusionen, Unternehmenskrisen

3. Ziel, Inhalt und Struktur des Mediationsverfahren

Die Mediation hat die Aufgabe, eine selbst bestimmte und einvernehmliche Regelung psychosozialer und rechtlicher Probleme zu erreichen. Sie fördert die Autonomie, insbesondere die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Beteiligten. Ziel ist eine einvernehmliche und bindende Regelung bis hin zu einer umfassenden rechtlich wirksamen (schriftlichen) Vereinbarung, eventuell sogar mit notarieller Beurkundung. Die Familienmediation bezieht sich auf die Regelung von familiären Konflikten in ehelichen, nicht ehelichen und nachehelichen Beziehungen. Die Inhalte werden von den beteiligten Familienmitgliedern selbst festgelegt. Die Trennungs- und Scheidungsmediation befasst sich hauptsächlich mit der Gestaltung der mit Trennung und Scheidung zusammenhängenden Folgen, insbesondere im Hinblick auf die Kinder, die Wohnsituation, die Aufteilung des Familieneinkommens, die Vermögensauseinandersetzung und die Hausratsaufteilung.

Mediation ist ein Prozess, der sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

  • Freiwilligkeit

Der Mediationsprozess ist freiwillig. Dies bedeutet auch, dass die Mediation von allen Beteiligten, auch von dem Mediator/der Mediatorin, jederzeit beendet werden kann.

  • Neutralität

Mediation setzt eine neutrale, allparteiliche Haltung des Mediators/der Mediatorin zu beiden Partnern voraus. Der Mediator/die Mediatorin unterstützt die Partner darin, in einem fairen Prozess eine wechselseitig befriedigende, interessengerechte und auch im Ergebnis faire Vereinbarung zu erzielen.

  • Eigenverantwortlichkeit

Die Partner nehmen im Mediationsprozess ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr, sie vertreten sich selbst.

  • Informiertheit

Eine selbst bestimmte Entscheidung der Partner ist nur auf der Grundlage eigener sachlicher Informiertheit möglich. Dies setzt die beiderseitige Bereitschaft zur Offenlegung aller sachlichen Daten und relevanten Fakten voraus.

  • Vertraulichkeit

Der Mediationsprozess ist vertraulich. Alle Beteiligten verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten keine Informationen und Erkenntnisse aus dem Prozess ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten weiterzugeben.

Die Mediation ist grundsätzlich ein strukturiertes Verfahren. Folgende Phasen werden unterschieden:

  • Abschluss eines Arbeitsbündnisses zwischen dem Mediator und den Partnern
  • Festlegung der Themenbereiche, über die bereits Einigkeit besteht und die noch zu klären sind
  • Bearbeitung der offenen Fragen und Konfliktfelder
  • Einigung
  • Rechtliche Gestaltung der Vereinbarung und Abschluss

4. Mediator/Mediatorin

Der Mediator/die Mediatorin ist für die Gestaltung (Strukturierung) des Mediationsprozesses, die Beachtung der Prinzipien sowie die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen verantwortlich. Dies setzt die Kenntnis und Berücksichtigung psychologischer, familiendynamischer und rechtlicher Aspekte voraus.

Ist der Mediator/die Mediatorin durch verwandtschaftliche, institutionelle oder sonstige soziale Beziehungen eng mit einer Seite verbunden, könnte die Unparteilichkeit nicht gegeben sein. Das gleiche gilt, falls der Mediator/die Mediatorin einen Partner vorher rechtlich beraten oder vertreten hat oder eine therapeutische Beziehung zu einem der Partner bestand.

Es gibt Mediatoren/Mediatorinnen, mit einem rechtlichen (Anwalt) oder psychosozialen (Sozialpädagogen, Psychologen) Grundberuf. In jedem Fall braucht der Mediator/die Mediatorin eine Zusatzausbildung. Der Titel „Mediator“ ist nicht geschützt. Es sollte deshalb erfragt werden, wann und wo sich der Mediator/die Mediatorin die Zusatzqualifikation erworben hat.

Kriterien zur Auswahl des „richtigen“ Mediator/der Mediatorin - folgendes ist wichtig:

  • Wieviel Erfahrung hat der Mediator/die Mediatorin?
  • Trauen Sie dem Mediator/der Mediatorin zu, darauf zu achten, dass der Mediationsprozess echt und fair abläuft?
  • Nimmt der Mediator/die Mediatorin wahr, was jede der Parteien an unter-schiedlichen Sichtweisen und Einstellungen mitbringt?
  • Fühlen Sie sich bei ihrem Mediator/ihrer Mediatorin gut aufgehoben?
  • Wird auch die rechtliche Seite des Konflikts erörtert und haben Sie das Gefühl, dass Sie über alle Fakten, die wichtig sind, informiert sind?

5. Kosten der Mediation

Mediation wird ihrer Natur nach unterschiedlich honoriert, je nach dem ob sie von Anwaltsmediatoren, von Mediatoren mit einem psychosozialen Hintergrund, freiberuflich oder in Beratungsstellen angeboten wird. In aller Regel wird nach Zeit abgerechnet. Diese Kostenstruktur dient dem Mediationsverfahren, weil die Parteien es so selbst in der Hand haben, die Kosten mitzugestalten.

Die Zeitdauer der Mediation richtet sich naturgemäß danach, wie viele Konfliktfelder zu bearbeiten sind. Meist dauern die Familienmediationen fünf bis zehn Sitzungen á 1,5 bis 2 Stunden. Bei Anwälten kostet die Stunde meist zwischen € 130,00 und € 350,00. Die Beratungsstellen rechnen unterschiedlich ab. Manche verlangen einen festen Satz, andere wiederum erwarten eine Spende von 2 % des gemeinsamen Nettoeinkommens. Manche nehmen nichts. Die staatlichen oder gemeindlichen Beratungsstellen arbeiten umsonst, beschränken sich aber im Falle der Familienmediation, wenn sie diese überhaupt anbieten, auf Regelung von sorge- und umgangsrechtlichen Konflikten.

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